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AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Für alle Verträge von DDD mit Unternehmern und Abnehmern (Vertragspartner) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

2. Vertragsabschluß / Angebote
Der Besteller ist an seinen Auftrag vier Wochen ab dem Tag der Auftragserteilung gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch unsere Lieferung oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande. An Angebote halten wir uns, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, vier Wochen nach Zugang gebunden.

3. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen behalten wir uns ohne vorherige Anzeige vor. Für Artikel außerhalb unseres normalen Warensortiments berechnen wir die am Tage der Lieferung geltenden Preise.

Bis zu einem Warenwert von € 50,00 netto je Auftrag wird eine Verpackungs- und Portopauschale von EUR 12,50 berechnet, die Kosten für Verpackung, Transportversicherung und Fracht beinhaltet. Zwischen einem Warenwert von € 50,01 bis € 349,99 netto je Auftrag wird eine Verpackungs- und Portopauschale von EUR 7,50 berechnet, die Kosten für Verpackung, Transportversicherung und Fracht beinhaltet. Ab € 350,00 netto je Auftrag berechnen wir keine Verpackungs- und Portokosten Versandkosten werden in begründeter Höhe berechnet, bei besonderen Versandarten auf Wunsch des Bestellers, bei Lieferungen direkt ab Hersteller, bei Lieferungen ins Ausland, bei Spezialbeschaffungen sowie bei Gipsen, Einbettmassen und ähnlichen Waren.

4. Versand
Der Versand erfolgt auf unsere Gefahr. Die Sendungen sind über das Transportunternehmen oder durch uns gegen Transportschaden und Verlust versichert. Schäden und Verluste müssen uns unmittelbar nach Lieferung der Sendungen unter Beifügung eines Schadensprotokolls des Transportunternehmens zur Kenntnis gebracht werden.

5. Zahlungen
Die Rechnungen sind sofort rein netto zur Zahlung fällig ab Rechnungsdatum fällig.
Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der fällige Betrag auf einem unserer Konten gutgeschrieben wurde. Tritt ein Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, Mahngebühren, Verzugszinsen und eventuell eingetretene Verzugsschäden in Rechnung zu stellen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die DDD aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum von DDD. DDD ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt DDD Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.

Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt DDD das Eigentum an der neuen Sache; der Vertragspartner verwahrt diese für DDD.

Der Vertragspartner hat die DDD gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. DDD ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.

Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.

Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- und Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an DDD ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen DDD durch Vermischung , Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil von DDD an den veräußerten Waren entspricht, an DDD ab. Veräußert der Vertragspartner Ware, die im Eigentum oder Miteigentum von DDD stehen, zusammen mit anderen nicht DDD gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an DDD ab.

Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat DDD auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder DDD die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird DDD die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für DDD bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist DDD auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet.

7. Rückgaberecht
Der Besteller hat für von uns gelieferte Waren innerhalb einer Frist von zwei Wochen ein Rückgaberecht. Die Ware muß originalverpackt und in verkaufsfähigem Zustand unter Beifügen einer Lieferschein- oder Rechnungskopie zurückgegeben werden. Ausgenommen hiervon sind Sonderbestellungen oder -anfertigungen, pharmazeutische Präparate, Rezeptbestellungen und sterile Waren. Eine Bearbeitungsgebühr wird in Höhe von 10 % des Warenwertes erhoben, mindestens jedoch € 20,00, Preisabschläge bei Spezialbeschaffungen behalten wir uns vor.

8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Mängelansprüche
DDD haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr. Für Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. DDD haftet gegenüber Unternehmern nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat. Soweit die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes nicht vereinbart ist, gehören Eigenschaften, die aufgrund öffentlicher Äußerungen von Dritten, insbesondere Werbeaussagen von Herstellern und Importeuren, der gekauften Sache zugewiesen werden, nur dann zur Selbstbeschaffenheit, wenn der Kunde nachweist, dass wir diese Äußerungen kannten oder hätten kennen müssen und die Äußerung seine Kaufentscheidung beeinflußt hat und wir nicht nachweisen, dass die Äußerung bis Vertragsabschluss in gleichwertiger Weise berichtigt wurde.

Die Gewährleistungsfrist für neu gelieferte Geräte und Instrumente entspricht den jeweiligen Bedingungen des Herstellers.

10. Mängelanzeige
Sollte die gelieferte Ware offensichtlich Mängel haben, ist dies innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt der Ware zu rügen. Beschädigungen an der Verpackung hat sich der Kunde von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen. Andere Mängel sind nach der Entdeckung innerhalb von drei Werktagen zu rügen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige genügt die Absendung innerhalb der Frist, wenn sie DDD später zugeht. Geschieht dies nicht, stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen uns und wegen der Mängel zu.

11. Lieferung
DDD ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen.

Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Auftragseingang ab Lager. Wird die vereinbarte Lieferzeit aufgrund unvorhersehbarer Gründe wie Lieferverzug des Herstellers oder Lieferanten um vier Wochen überschritten, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung und alle beiderseitigen Rechte, Pflichten und Ansprüche ist Wuppertal.

Stand 30.08.2011

DDD – Dental Discount Depot, Wuppertal